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   BFH, 05.02.2004 - II B 115/02   

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https://dejure.org/2004,15884
BFH, 05.02.2004 - II B 115/02 (https://dejure.org/2004,15884)
BFH, Entscheidung vom 05.02.2004 - II B 115/02 (https://dejure.org/2004,15884)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - II B 115/02 (https://dejure.org/2004,15884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Darlegung der Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - "Freigebige Zuwendung" im Sinne des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG)

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 1; ; AO 1977 § 170 Abs. 5 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Maßgebende Kenntnis für eine Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.02.2003 - II R 22/01

    Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - II B 115/02
    Nach dem BFH-Urteil vom 5. Februar 2003 II R 22/01 (BFHE 201, 403, BStBl II 2003, 502) ist auf die Kenntnis der organisatorisch zur Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer berufenen Dienststelle des zuständigen FA abzustellen.
  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - II B 115/02
    Der Kläger hat nicht dargelegt, inwieweit nach der insoweit allein maßgeblichen --mit der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832, und vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) in Übereinstimmung stehenden-- Rechtsauffassung des FG hinsichtlich des subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Beurteilung durch das FG hätte führen können.
  • BFH, 20.12.2000 - II R 42/99

    Kapitalerhöhung gegen Einlage unter gemeinem Wert, Zulassung Dritter

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - II B 115/02
    Der Kläger hat nicht dargelegt, inwieweit nach der insoweit allein maßgeblichen --mit der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832, und vom 20. Dezember 2000 II R 42/99, BFHE 194, 435, BStBl II 2001, 454) in Übereinstimmung stehenden-- Rechtsauffassung des FG hinsichtlich des subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Beurteilung durch das FG hätte führen können.
  • BFH, 13.12.2001 - II B 46/00

    Sachaufklärungsrüge; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BFH, 05.02.2004 - II B 115/02
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung durch das FG wegen Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654) u.a. substantiiert dargelegt werden, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweise zu welchem Beweisthema das FG nicht erhoben hat und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung durch das FG hätte führen können.
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